Unsere Prüfleistungen

Regelmäßige Prüfungen sichern die Betriebssicherheit Ihrer Anlagen. Pfalztrafo führt diese normgerecht im eigenen Labor oder bei Ihnen vor Ort durch. Wählen Sie eine Prüfart und erfahren Sie mehr über Ablauf und Normen.

Servicetechniker prüft Transformator im Außeneinsatz – professionelle Diagnose und Wartung

Elektrische Prüfung

Messungen an Öl- und Gießharz-Transformatoren

Isolierölkontrollen

Laboranalysen nach DIN EN 60422 – frühzeitige Erkennung von Ölalterung

Elektriker bei Wartungsarbeiten an Transformator-Anlage

Spannungsprüfer

Prüfung von Spannungsprüfern > 1 kV nach DGUV V3 – inkl. Bericht & Service

Erdungsgarnituren

Wiederkehrende Prüfung für sichere EuK-Vorrichtungen

Elektrische Prüfung

Elektrische Prüfung von Transformatoren
Zur Bewertung des Zustands führen wir elektrische Prüfungen an Öl- und Gießharz-Transformatoren durch – direkt vor Ort oder in unserem Prüffeld.

Prüfumfang:

  • Isolationswiderstand (HSP–Erde, HSP–NSP, NSP–Erde)
  • Wicklungswiderstand (Hoch- und Niederspannungswicklung)
  • Übersetzungsverhältnis inkl. Anzapfungen

Vorteile:
Frühzeitige Fehlererkennung – höhere Betriebssicherheit – längere Lebensdauer.

Isolierölkontrollen

Standardprüfungen gemäß DIN EN 60422
für Transformatoren, Wandler und Schaltgeräte
im hauseigenen Isolieröl-Labor:

  • Durchschlagsspannung (DIN EN 60156 1996-03)
  • Einzelwerte
  • Säuregehalt (DIN EN 62021-1:2004-06)
  • Dielektrischer Verlustfaktor (DIN EN 60247:2005-01)
  • Wassergehalt (DIN EN 60814:1999-03)
  • Farbzahl / Aussehen (DIN ISO 2049:2001-06)
  • Grenzflächenspannung (DIN EN 14210: 2004-03)
  • PCB-Gehalt (DIN EN 12766-1)
  • Spezifischer Widerstand (IEC 60247)

Die Probenahme nach DIN EN 475 kann unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände auch unter Spannung durchgeführt werden.

Möchten Sie selbst die Proben entnehmen, bekommen Sie von uns kostenfrei Probe-Behälter zur Verfügung gestellt.

Spannungsprüfer > 1 kV

Gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV A3) sind Spannungsprüfer mindestens alle 6 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu prüfen.

Unser Angebot:

  • Spannungsprüfer mit Glimmlampenanzeige
  • Spannungsprüfer mit elektronischer Anzeige

Die beinhalten Reinigung, Batteriewechsel, einfache Reparaturen, Prüfbericht und Rücklieferung der Geräte.

Mögliche Zusatzleistungen:

  • je weiteren Spannungsbereich
  • Leihgerät
  • Batteriewechsel Comet
  • Austausch Schutzgummi

Erdungsgarnituren 

Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen (EuK) sind tragbare Sicherheitseinrichtungen, die bei Arbeiten an elektrischen Anlagen den sicheren Potentialausgleich herstellen. Sie schützen Monteure zuverlässig vor gefährlichen Restspannungen und Kurzschlussströmen.

Unser Angebot:

  • Messtechnische Prüfung von Erdungsgarnituren
  • Messung vor Ort
  • Messung bei Pfalztrafo

Prüfpflicht für EuK-Vorrichtungen

  • Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sind Sicherheitseinrichtungen und unterliegen den Anforderungen der „regelmäßig wiederkehrenden Prüfung“.
  • Ungeprüfte, mangelhafte Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sind aus berufsgenossenschaftlicher Erfahrung ein hohes Sicherheitsrisiko.
  • Die Prüfpflicht für elektrische Betriebsmittel gilt auch für Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen.

Rechtsvorschriften dazu sind:

Nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 § 5 sind für elektrische Betriebsmittel Prüfungen in bestimmten Zeitabständen vorgeschrieben. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 4 und 10 müssen Arbeitsmittel geeignet sein und sicher bereitgestellt werden . Beim Vorliegen von schadensverursachenden Einflüssen sind Prüfungen erforderlich.

Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4 und 9 müssen Arbeitsplätze sicher gestaltet sein. In gefährlichen Arbeitsbereichen sind geeignete sicherheitstechnische Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, z. B. wiederkehrende Prüfungen.

Nach elektrotechnischer Regel DIN VDE 0105-100 Abschnitt 5.3 sind für die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben, damit auch für EuK-Vorrichtungen.