Prüfungen

Folgende messtechnische Prüfungen werden von uns angeboten:

  • Isolierölkontrollen für Öltransformatoren, Wandler und Schaltgeräte
  • Elektrische Prüfung bei Öl- und Gießharz-Transformatoren
  • Wiederholungsprüfung bei Spannungsprüfern
  • Wiederkehrende Prüfung bei Erdungsgarnituren

Isolierölkontrollen

Standardprüfungen gemäß DIN EN 60422
für Transformatoren, Wandler und Schaltgeräte
im hauseigenen Isolieröl-Labor:

  • Durchschlagsspannung (DIN EN 60156 1996-03)
  • Einzelwerte
  • Säuregehalt (DIN EN 62021-1:2004-06)
  • Dielektrischer Verlustfaktor (DIN EN 60247:2005-01)
  • Wassergehalt (DIN EN 60814:1999-03)
  • Farbzahl / Aussehen (DIN ISO 2049:2001-06)
  • Grenzflächenspannung (DIN EN 14210: 2004-03)
  • PCB-Gehalt (DIN EN 12766-1)
  • Spezifischer Widerstand (IEC 60247)

Die Probenahme nach DIN EN 475 kann unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände auch unter Spannung durchgeführt werden.

Möchten Sie selbst die Proben entnehmen, bekommen Sie von uns kostenfrei Probe-Behälter zur Verfügung gestellt.

Spannungsprüfer > 1 KV

Gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) sind Spannungsprüfer mindestens alle 6 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu prüfen.

Unser Angebot:

  • Spannungsprüfer mit Glimmlampenanzeige: auf Anfrage
  • Spannungsprüfer mit elektronischer Anzeige: auf Anfrage

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und beinhalten Reinigung, Batteriewechsel, einfache Reparaturen, Prüfbericht und Rücklieferung der Geräte.
 

Mögliche Zusatzkosten:

  • Batteriewechsel Comet: auf Anfrage
  • Austausch Schutzgummi: auf Anfrage
  • je weiteren Spannungsbereich: auf Anfrage
  • Leihgerät (zzgl. Versand): auf Anfrage

Erdungsgarnituren 

Messtechnische Prüfung von Erdungsgarnituren

Unser Angebot:

  • Messung vor Ort (Kunden): auf Anfrage
  • Messung bei Pfalztrafo: auf Anfrage
     

Prüfpflicht für EuK-Vorrichtungen
Rechtsvorschriften (Quelle: BG ETEM „Brücke“ Ausgabe 04/2009, Seite 10 – 12)

  • Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sind Sicherheitseinrichtungen und unterliegen den Anforderungen
    der „regelmäßig wiederkehrenden Prüfung“.
  • Ungeprüfte, mangelhafte Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sind aus berufsgenossenschaftlicher
    Erfahrung ein hohes Sicherheitsrisiko.
  • Die Prüfpflicht für elektrische Betriebsmittel gilt auch für Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen.

 

Rechtsvorschriften dazu sind:

  • Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 4 und 10 müssen Arbeitsmittel geeignet sein und sicher
    bereitgestellt werden . Beim Vorliegen von schadensverursachenden Einflüssen sind Prüfungen erforderlich.
  • Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4 und 9 müssen Arbeitsplätze sicher gestaltet sein. In gefährlichen
    Arbeitsbereichen sind geeignete sicherheitstechnische Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen,
    z. B. wiederkehrende Prüfungen.
  • Nach elektrotechnischer Regel DIN VDE 0105-100 Abschnitt 5.3 sind für die Erhaltung des ordnungsgemäßen
    Zustands wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben, damit auch für EuK-Vorrichtungen.
  • Nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 § 5 sind für elektrische Betriebsmittel Prüfungen in
    bestimmten Zeitabständen vorgeschrieben. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
    denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

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